Ihr Leitfaden für eine reibungslose Vermögensübertragung
So regeln Sie Ihren Nachlass optimal
Vererben ist ein Thema, das viele Menschen gerne verdrängen oder aufschieben. Dabei ist es wichtig, sich rechtzeitig um die eigene Nachlassplanung zu kümmern. Denn damit stellen Sie sicher, dass Ihr Wille respektiert wird und Ihre Erben nicht unnötig belastet werden.
In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über das Thema „richtig vererben“ wissen müssen:
- Wer kann ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen und wer sind die potenziellen Erben und Pflichtteilsberechtigten?
- Was sind die Vorteile und Nachteile von verschiedenen Formen der Nachlassregelung und wie kann man Streitigkeiten vermeiden?
- Wann sollte man sich um die Nachlassregelung kümmern und welche Fristen und Formalitäten sind zu beachten?
- Welche Unterlagen und Dokumente sind nötig?
- Wie kann man seinen Nachlass steuerlich optimieren und welche Freibeträge und Steuersätze gelten?
- Wo kann man sich beraten lassen?
Unser Leitfaden führt Sie kompakt und verständlich erklärt durch die wichtigsten Aspekte und liefert Antworten auf die Fragen, die beim Thema „richtig vererben“ in unserer Beratungspraxis immer wieder gestellt werden.
Wer kann ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen und wer sind die potenziellen Erben und Pflichtteilsberechtigten?
Grundsätzlich kann jeder, der volljährig und geschäftsfähig ist, um seinen Nachlass zu regeln ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen.
Ein Testament ist eine einseitige (d.h. nur der Verfasser muss unterschreiben) und widerrufliche Erklärung, die handschriftlich oder notariell verfasst werden kann. Ein Erbvertrag ist eine gegenseitige (alle müssen unterschreiben) und bindende Vereinbarung, die nur vor einem Notar geschlossen, geändert oder widerrufen werden kann.
Beide Formen der Nachlassregelung haben Vor- und Nachteile, die je nach individueller Situation abgewogen werden müssen.
Was versteht man unter „gesetzlicher Erbfolge“?
Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge, die in §§ 1924 ff. BGB geregelt ist. Danach erben in erster Linie der Ehegatte und die Abkömmlinge des Erblassers, also die Kinder, Enkel und Urenkel. Wenn weder Ehegatte, noch Abkömmlinge vorhanden sind, erben die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also die Geschwister, Nichten und Neffen. Wenn auch diese nicht vorhanden sind, erben die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also die Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen. Wenn auch diese nicht vorhanden sind, erben die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also die Großonkel, Großtanten, Großcousins und Großcousinen. Wenn auch diese nicht vorhanden sind, erbt der Staat.
Anspruch auf Pflichtteil
Unabhängig von der gewählten oder gesetzlichen Erbfolge haben einige Personen einen Anspruch auf einen sog. Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Diese sind der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner des Erblassers, die Abkömmlinge des Erblassers und die Eltern des Erblassers, wenn dieser keine Abkömmlinge hinterlässt. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, der innerhalb von drei Jahren nach dem Erbfall geltend gemacht werden muss.
Was sind die Vorteile und Nachteile von verschiedenen Formen der Nachlassregelung und wie kann man Streitigkeiten vermeiden?
Die Wahl der Form der Nachlassregelung hängt von Ihren persönlichen Wünschen und Zielen als Erblasser ab.
- Ein Testament bietet mehr Flexibilität und Privatsphäre, da es jederzeit geändert oder widerrufen werden kann und nicht öffentlich bekannt gemacht werden muss.
- Ein Erbvertrag bietet mehr Sicherheit und Verbindlichkeit, da er nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert oder aufgehoben werden kann und im Erbscheinregister eingetragen wird.
Beide Formen der Nachlassregelung erlauben es Ihnen als Erblasser, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und Ihre Erben individuell zu bestimmen. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass Sie die Pflichtteilsansprüche der Berechtigten nicht verletzen oder zumindest angemessen berücksichtigen, da ein Pflichtteilsberechtigter zwar auf den Pflichtteil verzichten kann, aber nicht einseitig enterbt werden kann.
Friede. Freude. Eierkuchen.
So lautet der bekannte Kinderreim. Man könnte auch sagen: Ende gut, alles gut. Damit es so kommt, sollten Sie bereits zu Lebzeiten Ihre Nachlassregelung so klar und eindeutig wie möglich formulieren und keine Widersprüche oder Lücken entstehen lassen.
Das vermeidet später Streitigkeiten unter den Erben. Und genau das möchten Sie ja sicher erreichen.
Sie sollten außerdem Ihre Erben über die Nachlassregelung informieren und gegebenenfalls erklären, warum Sie bestimmte Entscheidungen getroffen haben. Sollte es doch zu Unstimmigkeiten kommen, könnten Sie versuchen, Ihre Erben doch zu einer einvernehmlichen und friedlichen Lösung zu bewegen. Indem Sie beispielsweise eine Testamentsvollstreckung anordnen, einen Vermittler einsetzen oder eine Schiedsklausel vereinbaren.
Sie möchten mehr darüber wissen? Gerne sind wir Ihnen als Experten behilflich – vereinbaren Sie einfach einen kostenlosen Beratungstermin
Wann sollte man sich um die Nachlassregelung kümmern und welche Fristen und Formalitäten sind zu beachten?
Es kommt immer anders als man denkt. Daher ist es ratsam, sich so früh wie möglich um die eigene Nachlassregelung zu kümmern, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein und unerwünschte Folgen zu vermeiden. Im Lauf der Zeit sollten Sie Ihre Nachlassregelung regelmäßig überprüfen und aktualisieren, um sie an veränderte Lebensumstände oder gesetzliche Änderungen anzupassen.
Es gibt keine feste Frist, bis wann man seine Nachlassregelung erstellt haben muss, aber es gibt einige Fristen, die nach dem Erbfall zu beachten sind.
- Zum Beispiel muss der Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls und des Inhalts des Testaments oder Erbvertrags entscheiden, ob er die Erbschaft annehmen oder ausschlagen will.
- Wenn er die Erbschaft annimmt, kann er innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls einen Erbschein beantragen, der seine Erbenstellung nachweist.
- Wenn er die Erbschaft ausschlägt, muss er dies innerhalb von sechs Wochen dem Nachlassgericht anzeigen.
Aufgepasst – diese Formalitäten sollten Sie kennen
Bei der Erstellung einer Nachlassregelung sind einige Formalitäten zu beachten, um ihre Wirksamkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten:
- Ein Testament muss entweder handschriftlich und eigenhändig unterschrieben oder notariell beurkundet werden.
- Ein Erbvertrag muss immer notariell beurkundet werden.
- Ein Testament oder Erbvertrag sollte auch datiert und betitelt (z.B. mit dem Wort „Testament“) werden, um Verwechslungen oder Manipulationen zu vermeiden.
- Ein Testament oder Erbvertrag sollte dann an einem sicheren und zugänglichen Ort aufbewahrt werden, zum Beispiel bei einem Notar, einem Amtsgericht oder einer Vertrauensperson.
So sorgen Sie für einen geordneten Nachlass: Welche Unterlagen und Dokumente sind nötig?
Laden Sie sich hier unsere Checkliste herunter: Wichtige Unterlagen und Dokumente für den Nachlass
Wie kann man seinen Nachlass steuerlich optimieren und welche Freibeträge und Steuersätze gelten?
Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung anfällt. Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt von dem Wert des Erwerbs, dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe sowie dem Wohnsitz des Erblassers und des Erben ab. Die Erbschaftsteuer kann durch verschiedene Maßnahmen reduziert oder vermieden werden, zum Beispiel durch:
- Die Ausnutzung der persönlichen Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 20.000 Euro und 500.000 Euro betragen. Die Freibeträge können alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden, sodass eine vorzeitige Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll sein kann.
- Die Anwendung der Steuervergünstigungen für bestimmte Vermögensarten, wie zum Beispiel Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder selbst genutztes Wohneigentum. Diese Vermögensarten können unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder ganz von der Erbschaftsteuer befreit werden, zum Beispiel wenn sie vom Erben weitergeführt oder genutzt werden.
- Die Gestaltung der Nachlassregelung so, dass die Erbschaftsteuerbelastung möglichst gering ausfällt. Dies kann zum Beispiel durch die Einsetzung mehrerer Erben, die Bildung einer Erbengemeinschaft, die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft oder die Errichtung einer Familienstiftung erreicht werden.
Gerne sind wir Ihnen, gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder Anwalt behilflich, Ihre individuelle Ausgangslage zu analysieren und gemeinsam die passende Lösung zu finden.
So wird aus ‚richtig vererben‘ die Kunst des klugen Vermögensübergangs
Sie sehen, die Nachlassregelung ist ein wichtiges Thema, das Sie nicht auf die lange Bank schieben sollten. Wenn Sie Ihren Nachlass rechtzeitig und sorgfältig regeln, können Sie Ihren letzten Willen verwirklichen, Ihre Erben absichern und Streitigkeiten und Steuerlasten vermeiden. Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten, die Ihnen das Erbrecht bietet, um Ihren Nachlass genau nach Ihren Wünschen zu gestalten.
Wo kann man sich beraten lassen
Die Nachlassregelung ist ein komplexes und sensibles Thema, das viele rechtliche, steuerliche und persönliche Aspekte umfasst. Daher ist es empfehlenswert, sich von qualifizierten und erfahrenen Experten aus dem Erb- und Steuerecht beraten zu lassen, um die individuelle Situation zu analysieren und die optimale Lösung zu erarbeiten.
Für dieses Thema können wir bei AFS auf einen Kreis langjährig bewährter Expertinnen und Experten zurückgreifen – wie es Ihr Bedarf erfordert. Das können ein Rechtsanwalt, ein Notar, ein Steuerberater oder wir selbst als Finanz- und Vermögensberater sein, je nachdem, welche Fragen und Ziele für Sie im Vordergrund stehen.
Gehen Sie den ersten Schritt am besten noch heute!
Und sichern Sie sich Ihre unverbindliche Erstberatung zur persönlichen und vermögensrechtlichen Klärung Ihrer Nachlassregelung.
Damit Sie beruhigt in die Zukunft blicken können.
Sie haben noch Fragen? Gerne sind wir Ihnen als Experten mit unserem Team behilflich – vereinbaren Sie einfach einen kostenlosen Beratungstermin