Freie Stellen zu besetzen ist heute die zentrale Herausforderung. Als Arbeitgeber müssen Sie sich gut positionieren, um qualifizierte Fachkräfte zu überzeugen und möglichst langfristig zu halten. Überzeugen Sie Ihre Mitarbeitenden mit Angeboten für eine attraktive Altersvorsorge.
Damit Arbeitsplätze, Produktivität und Wachstum auch in Zukunft sicher sind.
Es gibt fünf mögliche Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge:
Jeder Durchführungsweg hat seine individuellen Vorzüge und kann gegebenenfalls innerhalb eines bAV-Konzeptes mit anderen Durchführungswegen kombiniert werden.
Dies und weitere Rahmenbedingungen eines solchen Konzeptes, wie beispielsweise die Teilnahmevoraussetzungen, Gewährung und Höhe eines arbeitgeberfinanzierten Teils und vielem mehr, regelt man am besten in einer Versorgungsordnung.
Rechtssichere Definition der “Spielregeln” Ihrer betrieblichen Altersvorsorge
Klare Regelung der Teilnahmevoraussetzungen (z.B. nach der Probezeit).
Als bAV-Angebot für alle Mitarbeiter bindend (keine “Extrawürste”).
Kein Wildwuchs in der Vertragslandschaft. Es ist klar festgelegt welche Durchführungswege bei welcher Gesellschaft umgesetzt werden.
Reduzierung der Haftungsrisiken für den Arbeitgeber durch professionelle Konzeption und Erstellung der Versorgungsordnung.
Das sollten Sie wissen
So gut das Konzept der bAV auch ist, als Arbeitgeber haben Sie einige Pflichten im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge in Bezug auf Ihre Angestellten. Hier gibt es einige Stolperfallen, wie z.B. eine unpassende Anlageformen oder Wildwuchs verschiedener bAV-Verträge. Das kann schnell richtig teuer werden für Sie als Unternehmer.
Lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen. Nutzen Sie von Anfang an unser Expertenwissen und unsere langjährige Erfahrung!
Als Unternehmen haben Sie die Informationspflicht. Das bedeutet, dass Sie in Schriftform über Ihr Angebot informieren müssen und dieses allen Arbeitnehmern zur Verfügung stellen müssen.
Das Angebot einer bAV ist für jeden Arbeitgeber verpflichtend. Falls ein Arbeitnehmer den Wunsch nach einer bAV äußert, müssen Sie diesem Wunsch entsprechen. Es ist im Übrigen immer besser, wenn Sie als Unternehmen diesen Vorschlag von sich aus unterbreiten, als von Ihren Fachkräften darauf hingewiesen zu werden.
Als Arbeitgeber haften Sie für die gemachte Zusage. Wenn Sie also beispielsweise eine bAV bei der Pfefferminzia GmbH abgeschlossen haben und diese eine garantierte Ablaufleistung gewährt, dann ist nicht die Versicherung für die garantierte Rente verantwortlich, sondern Sie als Arbeitgeber.
Die bAV fällt unter den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber, dass Sie im Fall der Fälle bei einer Ungleichbehandlung Ihrer Mitarbeiter, beispielsweise in Bezug auf die Arbeitgeberzulage zur Nacherfüllung verpflichtet sind.
Achten Sie sehr genau auf den Anbieter – Reputation, Historie, Erfahrungen sind nur einige der Kriterien, die Sie hier berücksichtigen sollten.
Schauen Sie sehr genau auf die Art der Anlage – was ist Ihrem Team wichtig und was können Sie als Unternehmer dauerhaft leisten?
Versuchen Sie, Ihren Fachkräften nicht zu viele Anbieter zu präsentieren. Ein sehr breites Angebot ist oft mit erheblichen Kosten verbunden.
Gemeinsam mit Ihnen beantworten wir folgende Fragen:
• Ist die aktuelle Rechtsprechung in meiner Versorgungszusage abgebildet?
• Komme ich meinen gesetzlichen Pflichten, wie beispielsweise der Informationspflicht, ausreichend nach?
• Ist die Versorgung für alle Mitarbeiter schriftlich in einer Versorgungsordnung fixiert?
• Habe ich, beispielsweise aufgrund übernommener Altverträge, Bilanzrisiken in meinem Vertragsbestand?
Bereits über 1.000
zufriedene Kund:innen
Unternehmen können zwischen verschiedenen Durchführungsformen wählen. Dazu zählen z.B.: Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Direktzusage.
Jeder Weg hat spezifische Merkmale und eignet sich je nach Unternehmensstruktur und Ihren Zielen unterschiedlich gut.
Die Verpflichtungen hängen vom gewählten Durchführungsweg ab. Dazu können die Verwaltung der Beiträge, die Kommunikation mit den Mitarbeitern und externen Dienstleistern sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Meldepflichten.