Maßgeschneiderte betriebliche Altersvorsorge

Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge ist ein Vorteil für Ihr Unternehmen!

Freie Stellen zu besetzen ist heute die zentrale Herausforderung. Als Arbeitgeber müssen Sie sich gut positionieren, um qualifizierte Fachkräfte zu überzeugen und möglichst langfristig zu halten. Überzeugen Sie Ihre Mitarbeitenden mit Angeboten für eine attraktive Altersvorsorge.

Damit Arbeitsplätze, Produktivität und Wachstum auch in Zukunft sicher sind. 

Seit 2019 besteht für Arbeitgeber eine gesetzliche Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge, abgekürzt bAV. Sie müssen Ihren Arbeitnehmern Optionen zur Altersvorsorge anbieten. Die Mitarbeitenden entscheiden selbst, ob und in welcher Form sie Ihre Angebote zur bAV wahrnehmen möchten.

bAV – das sind die Vorteile für Unternehmen

Steuerliche Vorteile
Instrument zur Mitarbeiterbindung
Ein Plus für neue Fachkräfte
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind in der Regel steuerlich absetzbar. Dies reduziert Ihre Steuerlast. Die Beiträge sind oft auch sozialversicherungsfrei, was zu weiteren Einsparungen bei den Sozialabgaben führt.
Die betriebliche Altersvorsorge zeigt Ihren Mitarbeitern, dass das Unternehmen in ihre Zukunft investiert. Das unterstützt die Loyalität und Motivation der Mitarbeiter. Was besonders in Zeiten des Fachkräftemangels wichtig ist.
Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge gehört zu den Zusatzleistungen, mit denen Sie sich auf dem Arbeitsmarkt positiv abheben. Und neue Fachkräfte überzeugen, sich für Ihr Unternehmen zu entscheiden.

Weitere Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

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Abwicklung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung möglich

Geringer Verwaltungsaufwand, einfache Handhabung

Einsparpotenziale bei Sozialabgaben

Versorgungsrisiko übernimmt Versicherer: keine Insolvenzsicherungspflicht

bAV im Unternehmen - das Wichtigste in Kürze

Es gibt fünf mögliche Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Pensionszusage

 

Jeder Durchführungsweg hat seine individuellen Vorzüge und kann gegebenenfalls innerhalb eines bAV-Konzeptes mit anderen Durchführungswegen kombiniert werden.

Dies und weitere Rahmenbedingungen eines solchen Konzeptes, wie beispielsweise die Teilnahmevoraussetzungen, Gewährung und Höhe eines arbeitgeberfinanzierten Teils und vielem mehr, regelt man am besten in einer Versorgungsordnung.

Die Vorteile einer Versorgungsordnung mit AFS

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Rechtssichere Definition der “Spielregeln” Ihrer betrieblichen Altersvorsorge

Klare Regelung der Teilnahmevoraussetzungen (z.B. nach der Probezeit).

Als bAV-Angebot für alle Mitarbeiter bindend (keine “Extrawürste”).

Kein Wildwuchs in der Vertragslandschaft. Es ist klar festgelegt welche Durchführungswege bei welcher Gesellschaft umgesetzt werden.

Reduzierung der Haftungsrisiken für den Arbeitgeber durch professionelle Konzeption und Erstellung der Versorgungsordnung.

Das sollten Sie wissen

Regeln und Pflichten der bAV für Sie als Arbeitgeber

So gut das Konzept der bAV auch ist, als Arbeitgeber haben Sie einige Pflichten im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge in Bezug auf Ihre Angestellten. Hier gibt es einige Stolperfallen, wie z.B. eine unpassende Anlageformen oder  Wildwuchs verschiedener bAV-Verträge. Das kann schnell richtig teuer werden für Sie als Unternehmer.

Lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen. Nutzen Sie von Anfang an unser Expertenwissen und unsere langjährige Erfahrung!

Die Pflicht zur Information

Als Unternehmen haben Sie die Informationspflicht. Das bedeutet, dass Sie in Schriftform über Ihr Angebot informieren müssen und dieses allen Arbeitnehmern zur Verfügung stellen müssen.

Angebot zur bAV ist verpflichtend

Das Angebot einer bAV ist für jeden Arbeitgeber verpflichtend. Falls ein Arbeitnehmer den Wunsch nach einer bAV äußert, müssen Sie diesem Wunsch entsprechen. Es ist im Übrigen immer besser, wenn Sie als Unternehmen diesen Vorschlag von sich aus unterbreiten, als von Ihren Fachkräften darauf hingewiesen zu werden.

Der Arbeitgeber haftet

Als Arbeitgeber haften Sie für die gemachte Zusage. Wenn Sie also beispielsweise eine bAV bei der Pfefferminzia GmbH abgeschlossen haben und diese eine garantierte Ablaufleistung gewährt, dann ist nicht die Versicherung für die garantierte Rente verantwortlich, sondern Sie als Arbeitgeber.

Gefahr der Nacherfüllung

Die bAV fällt unter den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber, dass Sie im Fall der Fälle bei einer Ungleichbehandlung Ihrer Mitarbeiter, beispielsweise in Bezug auf die Arbeitgeberzulage zur Nacherfüllung verpflichtet sind.

Welche Folgen hat das alles für Sie als Arbeitgeber?
Einige sehr gravierende!

Achten Sie sehr genau auf den Anbieter – Reputation, Historie, Erfahrungen sind nur einige der Kriterien, die Sie hier berücksichtigen sollten.

Schauen Sie sehr genau auf die Art der Anlage – was ist Ihrem Team wichtig und was können Sie als Unternehmer dauerhaft leisten?

Versuchen Sie, Ihren Fachkräften nicht zu viele Anbieter zu präsentieren. Ein sehr breites Angebot ist oft mit erheblichen Kosten verbunden.

Der kluge Unternehmer lässt sich bei der Auswahl
und den besten Angebotspaketen von Profis helfen.

Sie suchen die besten Lösung für die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen?

Wie kann AFS-Finanzen Ihnen bei der betriebliche Altersvorsorge helfen?

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Klarheit schaffen

Gemeinsam mit Ihnen beantworten wir folgende Fragen:
• Ist die aktuelle Rechtsprechung in meiner Versorgungszusage abgebildet?
• Komme ich meinen gesetzlichen Pflichten, wie beispielsweise der Informationspflicht, ausreichend nach?
• Ist die Versorgung für alle Mitarbeiter schriftlich in einer Versorgungsordnung fixiert?
• Habe ich, beispielsweise aufgrund übernommener Altverträge, Bilanzrisiken in meinem Vertragsbestand?

2

Rechtssichere Lösung
Sind alle Fragen beantwortet erarbeiten wir mit Ihnen eine rechtssichere Lösung. Wir bieten Ihnen ein komplettes bAV-Konzept, das solide aufgestellt ist. Gerne übernehmen wir für Sie die Information Ihrer Mitarbeiter in Form von Veranstaltungen und Einzelgesprächen.

Sprechen Sie mit uns über Ihre finanziellen Ziele!

Bereits über 1.000
zufriedene Kund:innen

FAQ - betriebliche Altersvorsorge

Was sind die steuerlichen Vorteile der bAV für unser Unternehmen?
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind in der Regel steuerlich absetzbar, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führen kann. Außerdem können Beiträge bis zu einem gewissen Rahmen sozialversicherungsfrei sein, was weitere Einsparungen bei den Sozialabgaben ermöglicht.
Wie wirkt sich die bAV auf die Mitarbeiterbindung aus?
Die Bereitstellung einer betrieblichen Altersvorsorge kann die Mitarbeiterbindung und -motivation signifikant steigern. Sie zeigt, dass das Unternehmen in die Zukunft seiner Mitarbeiter investiert, was deren Loyalität und Zufriedenheit erhöht.
Welche Durchführungswege der bAV stehen unserem Unternehmen zur Verfügung?

Unternehmen können zwischen verschiedenen Durchführungsformen wählen. Dazu zählen z.B.: Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Direktzusage.

Jeder Weg hat spezifische Merkmale und eignet sich je nach Unternehmensstruktur und Ihren Zielen unterschiedlich gut.

Welche Verpflichtungen entstehen unserem Unternehmen durch die Einführung einer bAV?

Die Verpflichtungen hängen vom gewählten Durchführungsweg ab. Dazu können die Verwaltung der Beiträge, die Kommunikation mit den Mitarbeitern und externen Dienstleistern sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Meldepflichten.

Können wir die bAV flexibel an die Bedürfnisse unserer Mitarbeiter anpassen?
Ja, viele bAV-Modelle sind flexibel in Bezug auf Beitragshöhen, Auszahlungsmodalitäten und Anlageoptionen. Dies erlaubt es Ihnen, die bAV an verschiedene Mitarbeitergruppen und deren individuelle Bedürfnisse anzupassen.