Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) haben eine Sonderstellung: Sie sind Unternehmer und Angestellte. Häufig verfügen sie nur über minimale Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung, was eine große Versorgungslücke zur Folge haben kann.
Für diese Lücke gibt es eine Lösung. Sprechen Sie mit uns – wir zeigen Ihnen, welche Optionen Sie haben.
Mit der GGF-Versorgung gehen Sie den ersten, wichtigen Schritt in Richtung finanzielle Unabhängigkeit und gesicherter Ruhestand.
Rechtssicher durch saubere Ausgestaltung
Berücksichtigung aller gesellschaftsrechtlichen Erfordernisse
Rückdeckung durch Versicherung möglich
Maßnahmen zur Sicherung des Versorgungskapitals gegen Unternehmensinsolvenz
Möglichkeiten nutzen um modern und ohne Bilanzberührung vorzusorgen
Prüfung auf Angemessenheit und Erdienbarkeit
Berücksichtigung von Berufsunfähigkeit und Invalidität
Prüfung und Sicherstellung einer bereits bestehenden Versorgung
Steuerliche Begünstigung durch Fünftelungsregelung bei einmaliger Auszahlung
Die Versorgung ist gegen Insolvenz geschützt
“Als Unternehmer stecken Sie Ihre Energie in den Auf- und Ausbau des Geschäfts. Sie sollten jedoch unbedingt auch an ‚die Zeit danach‘ denken, egal wie weit entfernt das heute für Sie ist.
Wir gestalten speziell für Geschäftsführer-Gesellschafter Altersvorsorge-Lösungen, die über das Unternehmen laufen. Damit erst gar keine Versorgungslücken im Alter entstehen! Gemeinsam finden wir einen Weg, der zu Ihnen passt. Sprechen Sie uns an.“
Benjamin Berendes, AFS-Finanzen
Bereits über 1.000
zufriedene Kund:innen
Je nach Ausgestaltung werden entweder Pensionsrückstellungen gebildet, die das steuerliche Ergebnis reduzieren, oder es können Beiträge für eine Rückdeckungsversicherung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Ja, im Rahmen der GGF-Versorgung gibt es auch Möglichkeiten zur Hinterbliebenenabsicherung. Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder können durch entsprechende Versorgungsbestandteile abgesichert werden.
Nicht grundsätzlich. In der Gestaltung von Versorgungszusagen können Fehler gemacht werden, die für eine Zurechnung des Versorgungskapitals zur Insolvenzmasse sorgen. Hier sollte man unbedingt auf professionelle Beratung zurückgreifen.
Ja, je nach Art der Durchführung ist ein Wechsel des Versorgungsmodells oder Anbieters möglicherweise machbar. Aber: Verändern Sie niemals eine bestehende Versorgungszusage ohne die Unterstützung von Spezialisten.
Nein. Für die Ausgestaltung einer GGF-Versorgung gelten spezielle Regeln zur steuerlichen Anerkennung wie beispielsweise die Erdienbarkeit und die Angemessenheit der Höhe der Bezüge. Mögliche Konsequenzen sind unter anderem die Verweigerung der Anerkennung der Pensionsrückstellungen durch das Finanzamt oder sogar die Unterstellung einer verdeckten Gewinnausschüttung.